Laser- und Arbeitsschutz

Da alle experimentellen Arbeitsgruppen Laser in größeren Stückzahlen besitzen, spielt der Laserschutz eine besondere Rolle. Einige Aspekte zum Laser- und Arbeitsschutz am Institut für Angewandte Physik werden hier dargestellt.

Jährliche Belehrung zum Laser- und Arbeitsschutz

Eine jährlich Sicherheitsbelehrung ist verpflichtend für alle IAP-Mitglieder und wird in Moodle durchgeführt. Der Moodle-Kurs befindet sich im Kurskatalog unter Semesterübergreifende Kurse – FB05 – Unterweisungen am Institut für Angewandte Physik. Der Einschreibeschlüssel wird in der jeweiligen AG bekanntgegeben. Für neue IAP-Mitgleider (inkl. Bachelor- und Masterstudierende, Stipendiaten, Gastwissenschaftler*innen und Miniforscher*innen) wird eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Beginn der Tätigkeit in der AG durchgeführt.

Moodle (wird in neuem Tab geöffnet)

Notrufnummern

Notruf 112

TU-Notruf 44444

Klinikum und Augenklinik Darmstadt 107-0

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Ausführliche Liste Notrufnummern (wird in neuem Tab geöffnet)

Anweisungen für Notfälle (wird in neuem Tab geöffnet)

Erste Hilfe und Arbeitsunfälle

  • Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist unverzüglich ein Arzt (möglichst ein Durchgangsarzt, siehe Liste) aufzusuchen, sofern Art und Umfang der Verletzung oder des Gesundheitsschadens eine ärztliche Versorgung angezeigt erscheinen lassen.
  • Bei schweren Verletzungen ist ein sofortiger und schonender Transport unter Einschaltung des Rettungsdienstes oder Notarztes ins Krankenhaus zu veranlassen.
  • Bei gesetzlich Unfallversicherten muss die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen, wenn auf Grund einer Verletzung mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist.
  • Liegt offensichtlich eine Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung vor, ist der Verletzte dem nächsten erreichbaren Facharzt vorzustellen.
  • Bei Unfällen, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, muss eine Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger vorgelegt werden.
  • Kleinere Verletzungen sind in Dokumentationsbögen einzutragen. Die Dokumentation ist in der jeweiligen AG aufzubewahren. Erste Hilfe-Kästen mit Dokumentationsbögen finden sich im Sanitäsraum S2 15/4, sowie in S2 15/K104 (Physik) und S2 15/403 (Mathematik).
  • Weitere Informationen und Formulare zum Thema Arbeits- und Wegeunfälle finden sich im Dez. IV (wird in neuem Tab geöffnet)

Aushang Laserunfall (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Unfallopfer versorgen, ggf. Ersthelfer hinzunehmen.
  • Bei größeren Verletzungen Opens internal link in current windowdiese Telefonnummern beachten.
  • Falls erforderlich Unfallopfer zum Arzt bzw. in die Klinik begleiten.
  • Nachdem Unfallopfer (ggf. ärztlich) versorgt wurde den zuständigen Hochschullehrer informieren, damit dieser weitere Schritte zur Wahrung des Versicherungsschutzes unternehmen kann!
  • Bei einem Unfall (am Auge) mit Laserstrahlung die Augenklinik in Darmstadt=Eberstadt aufsuchen und dort eine „Fluoreszenzangiographie“ durchführen lassen!

Hinweis zu kleineren Verletzungen

Bei kleineren Verletzungen, die kein Aufsuchen eines Arztes erfordern, muss die etwaige Entnahme von Materialien aus dem Verbandskasten zusammen mit einer kurzen Beschreibung der Verletzung in Dokumentationsbögen erfasst werden. Dies dient zum Nachweis, falls sich eine scheinbar harmlose Verletzung im Nachhinein als gravierender herausstellt.

Für Institutsmitglieder zugängliche Erste Hilfe-Kästen mit Dokumentationsbögen befinden sich sowohl im Sanitätsraum (S2 15/4), als auch im Kopierraum im ersten Stock (S2 15/K104).

Krankenhaus Anschrift Tel.
Klinikum Darmstadt Grafenstraße 9 107-0
Alice-Hospital Dieburger Straße 31 402-0
Elisabethenstift Landgraf-Georg-Straße 100 403-0
Ausführliche Liste der Durchgangsärzte in Moodle (wird in neuem Tab geöffnet)

Standort:

Schlossgartenstr. 7, S2 15 Raum 4, Sanitätsraum

(Erdgeschoss, gleich neben dem Eingang)

Einführungsfilm: MPG (300MB)

Dokumentation: pdf-files

Bei dem Defibrillator handelt es sich um ein selbsterklärendes Gerät. Im Notfall darf dieses von jedermann benutzt werden. Das Gerät prüft, ob ein Kammerflimmern vorliegt, und sendet nur dann einen Spannungspuls aus. Es kann demnach kein Schaden angerichtet werden.

Einweisung am Defibrillator

Eine Einweisung am Defibrillator ist nicht erforderlich. Im Ausschuss GESUND der TU wurde betont, dass es sich um ein selbsterklärendes Gerät handelt, wie es auch im öffentlichen Raum zu finden ist. Dieses darf im Notfall von jedermann benutzt werden. Das Gerät prüft, ob ein Kammerflimmern vorliegt, und sendet nur in diesem Fall einen Spannungspuls aus. Es kann daher kein Schaden angerichtet werden.

Weitere Informationen zum Verhalten bei Unfällen und zum Erstatten einer Unfallanzeige finden sich im Dezernat IV A (wird in neuem Tab geöffnet).

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsdatenblätter zu den jeweiligen Stoffen zu beachten.

Sollten Sie Chemikalien oder andere Gefahrstoffe zur Entsorgung haben, wenden Sie sich entweder direkt an das Entsorgungszentrum im Dezernat IVb (wird in neuem Tab geöffnet)